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Da ich steuerlich Kleinunternehmer bin und mein Umsatz unterhalb der Umsatzsteuergrenze liegt, bin ich nach
§ 19 Abs. 1 UStG automatisch von der Umsatzsteuer befreit. Das hat für meine Kunden den Vorteil, dass sie die Umsatzsteuer nicht vorstrecken müssen. Wenn ich nicht umsatzsteuerbefreit wäre, dann müsste ich die derzeit
19% MWSt. ja noch auf die Nettosumme (die bei mir
gleich Brutto ist) draufschlagen!
Wer von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist, stellt seine Rechnungen einfach ohne Mehrwertsteuer aus!
Leider gibt es jedoch immer wieder Kunden, die behaupten, sie könnten keine Rechnungen ohne Mehrwertsteuer verbuchen. Das ist Blödsinn: Wie werden denn Briefmarken verbucht? – da ist nämlich auch keine Mehrwertsteuer drin!
Und für alle Fälle schreibe ich auf die Rechnungen die Bemerkung "umsatzsteuerfrei nach § 19 Abs. 1 UStG". Das ist dann überkorrekt und dürfte keine Probleme mehr geben (und ist eigentlich schon überflüssig).
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